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Allen Angeboten und Aufträgen liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Angebot
Alle Preise werden in EURO ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Die Preis­angebote werden erst nach einer Auftragsbestätigung durch uns verbindlich.

Zahlungsbedingungen
Bei allen Zahlungen ist die Rechnungsnummer anzu­geben.
Die Zahlung hat innerhalb von 16 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei einer Zahlung innerhalb von acht Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt. Kunden, die uns zum Bank­einzug ermächtigen, erhalten 5 % Skonto.
Einzelaufträge bis zu 50,– EURO sind bei Lieferung in bar ohne Abzug zahlbar. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Bei Bereitstellung größerer Materialmengen sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückhaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hiermit nicht ausgeschlossen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder gerät er mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, so werden alle Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderung jede weitere Arbeit einzustellen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Lieferung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wir bestimmen nach pflichtgemäßem Ermessen die Art der Versendung, wobei unsererseits keine Verpflichtung besteht zur Auswahl des billigsten oder schnellsten Versandes. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet.

Liefertermine
Verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Für die Dauer der Prüfung von Layout, Korrekturabzügen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferfrist vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme gehemmt; die Lieferfrist verlängert sich demnach um die Prüfungszeit des Auftraggebers. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, ist der vereinbarte Liefertermin nicht mehr verbindlich. Falls durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. nicht rechtzeitige Lieferung eines Materials durch Dritte, die Lieferzeit überschritten wird, können wir hierfür nicht haftbar gemacht werden. Lieferverzug Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Wir haften jedoch in keinem Fall für entgangenen Gewinn oder mittelbaren Schaden, wie z. B. Verlust von Aufträgen oder Kunden, sonstige Schäden oder entstandene Preisnachlässe gegenüber Dritten.

Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Unabhängig davon sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.

Beanstandungen
Mängelanzeigen müssen innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich erfolgen. Diese Frist gilt nicht für verborgene Mängel. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials (Papier, Karton etc.) können nur beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Hersteller für zulässig erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen, sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung, usw. haften wir nur soweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Arbeiten, wie z. B. Buchbinderei, Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferbedingungen dieser Firma. Lieferbedingungen der vorgenannten Vorlieferanten stehen auf Anforderung zur Verfügung. Wir übernehmen keine Haftung, wenn gelieferte Filme, Reproduktionen, Daten in digitaler Form etc. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck etc. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge zugesandt wurden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Dem Auftraggeber steht nur ein Recht auf Minderung oder Schadenersatz zu. Diese Gewährleistungsrechte können vom Auftraggeber erst ausgeübt werden, nachdem ein Nachbesserungsversuch oder eine Ersatzlieferung durch uns fehlgeschlagen ist. Das Recht auf Wandelung ist ausgeschlossen. Vom Auftraggeber geliefertes Material ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit des gelieferten Materials. Für mangelhaftes Material, das vom Auftraggeber zur Verarbeitung geliefert wird, haften wir nicht und sind auch nicht zur besonderen Überprüfung verpflichtet. Für die Eignung des Materials übernehmen wir keine Gewähr. Ausfallzeiten oder Mehraufwendungen durch Mängel am gelieferten Material sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Berechnung ohne Ausführung des Auftrages Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Satzarbeiten und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung kommt.

Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen, bleibt immer bei uns. Druckplatten, Lithographien, Kopiervorlagen, Negative und Diapositive auf Film, Matern, Stanzen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen 3 Wochen nicht abgefordert sind, können wir keine Haftung übernehmen. Versicherungen Wenn die an uns übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden. Mehr- oder Minderlieferung Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben oder besonders schwierigen Drucken auf 10 %. Datenarchivierung Wir sind nicht verpflichtet, Daten zu archivieren. Für Datenverlust kann keine Haftung übernommen werden. Daten werden nur auf Verlangen gegen Bezahlung archiviert.

Reproduktionen
Für Reprodaten, die bei uns gescannt aber nicht bei uns verarbeitet werden oder erst nach Überarbeitung des Auftraggebers bei uns verarbeitet werden, kann keine Qualitätsgarantie übernommen werden. Qualitätsmaßstab bei Reproduktionen ist die Vorlage. Für schlechte Qualität aufgrund schlechter Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Bei farbigen Reproduktionen berechtigen geringfügige Abweichungen vom Original nicht zur Mängelrüge. Mängelrügen bei farbigen Reproduktionen müssen direkt nach Erstellung eines Prüfdruckes in einem geeigneten Farbprüfverfahren angezeigt werden. Die Kosten für den Prüfdruck trägt der Auftraggeber. Für Auflagendruck oder sonstige Weiterverarbeitung wird keine Haftung übernommen. Reprodaten werden spätestens eine Woche nach Abspeicherung auf einen Kundendatenträger von unseren Festplatten gelöscht.

Fehler und Korrektur
Von uns verschuldete Fehler werden kostenlos berichtigt. Dagegen werden von uns infolge unleserlicher Manuskripte nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen in Rechnung gestellt. Für die Rechtschreibung ist die letzte Ausgabe des Duden maßgebend. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satzfehler und sonstige Fehler zu prüfen und uns für druckreif erklärt zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe der Korrekturabzüge nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist, so beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Mängel. Für telefonisch durchgegebene Änderungen wird keine Haftung übernommen. Bei kleineren Aufträgen sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird in diesem Fall die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt, kann keine Haftung übernommen werden.

Entwurf und Gestaltung
Die für die Auftragsvorbereitung, Entwürfe und Gestaltung benötigten Materialien werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, auch wenn hierzu kein ausdrücklicher Auftrag vorliegt. Gleiches gilt für Gegenstände, die von uns hergestellt wurden, insbesondere Skizzen, Probedrucke, Filme, Druckstücke, digitale Druckformen, Datenträger usw., auch wenn der Auftrag hierzu nicht gesondert erteilt wird. Sie verbleiben in unserem Eigentum.

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlicher Bestätigung. Einzelne Punkte der vorstehenden Bedingungen können durch vertragliche Vereinbarungen oder aus rechtlichen Gründen außer Kraft gesetzt sein. Alle anderen Punkte behalten in einem solchen Falle ihre beidseitige Verbindlichkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, Mahnverfahren u. ä. ist Augsburg.

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